KUNO MAIER
Rechtsanwalt für Immobilienrecht
Warum zum Rechtsanwalt für Immobilienrecht?
Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind komplex und erfordern eine spezialisierte Fachkompetenz. Der Rechtsanwalt für Immobilienrecht befasst sich schwerpunktmäßig mit allen Rechtsfragen, welche sich etwa beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien, bei deren Belastung mit Grundpfandrechten, bei einer Beteiligung an Immobilien – etwa im Erbfall oder nach Scheidung einer Ehe – oder deren Bau und Nutzung ergeben.
Nicht zuletzt mit Blick darauf, dass in all diesen Konstellationen meist hohe Vermögenswerte zur Disposition stehen ist ein auf das Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt für Immobilienrecht vor und bei allen Transaktionen im Immobilienrecht, insbesondere im Konfliktfall, ihr unverzichtbarer Ansprechpartner.
In folgenden Rechtsgebieten und Konstellationen profitieren Sie von der Expertise und Erfahrung eines spezialisierten Anwaltes für Immobilienrecht:
Wohnungseigentumsrecht
In der Wohnungseigentumsgemeinschaft ergibt sich vielfach für Wohnungseigentümer und Verwalter Beratungs- und Vertretungsbedarf im Zusammenhang mit Beschlüssen, deren Anfechtung oder Nichtigkeit, baulichen Veränderungen, Renovierungsbedarf am Gemeinschaftseigentum, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen, Verzug mit Wohngeldzahlungen etc. …
Bau- und Architektenrecht
Sind Sie Bauherr und kommt der Bau in Verzug, stellen Sie Baumängel fest oder werden Ihnen unbegründete Nachträge berechnet oder werden Ihnen als Baunternehmer oder Architekt unbegründete Einwendungen entgegengehalten und ihre Abschlags- und Schlussrechnungen nicht beglichen oder bedarf es der Anspruchssicherung oder der Verjährungshemmung, etc. …
Vertrags- und Vermögensrecht
Mietrecht, Immobilienkaufrecht und Baurecht sind besondere Bereiche des Vertragsrechts. Gerne übernehme ich auch Mandate aus den sonstigen Bereichen des Vertrags- und Vermögensrechts, etwa dem Kaufrecht, Kreditvertragsrecht, Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsreicht und Erbrecht.
Immobilien- und Bauträgerrecht
Sie stehen vor dem Erwerb oder dem Verkauf eines Grundstücks oder von Wohnungseigentum. Nach Abschluss eines solchen Kaufvertrages oder Bauträgervertrages wird nicht rechtzeitig und mangelfrei übergeben oder rechtzeitig und vollständig gezahlt. Der Besitz wird nicht rechtzeitig eingeräumt. Sie stellen erst nach Übergabe am erworbenen Grundstück oder Wohnungseigentum Mängel oder das Fehlen vereinbarter Eigenschaften fest, etc. …
Wohnungsmietrecht
Sie sind Mieter, Vermieter oder Verwalter einer Wohnung. Es ergeben sich unterschiedliche Rechtsauffassungen zumeist im Kontext mit Mieterhöhungen, Modernisierungen, Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen, Unerlaubter Untervermietung, Wohnungsmängeln, Mietminderungen, der Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs, Zahlungsverzugs oder unpünklicher Mietzahlungen, etc. …
Gewerbemietrecht
Sie stehen im Begriff langfristig Gewerbeflächen, etwa zur Nutzung als Verkaufsfläche, Bürofläche, Praxisräume, Werkstattfläche etc. anzumieten oder zu vermieten. Es ergeben sich im laufenden Gewerbemietverhältnis rechtliche Probleme, etwa im Kontext mit Zugangsbehinderungen oder Umweltbeeinträchtigungen oder Sie wollen vorzeitig kündigen, es wurde Ihnen gekündigt und Räumung verlangt, etc. …
Warum zum Rechtsanwalt für Immobilienrecht?
Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind komplex und erfordern eine spezialisierte Fachkompetenz. Der Rechtsanwalt für Immobilienrecht befasst sich schwerpunktmäßig mit allen Rechtsfragen, welche sich etwa beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien, bei deren Belastung mit Grundpfandrechten, bei einer Beteiligung an Immobilien – etwa im Erbfall oder nach Scheidung einer Ehe – oder deren Bau und Nutzung ergeben.
Nicht zuletzt mit Blick darauf, dass in all diesen Konstellationen meist hohe Vermögenswerte zur Disposition stehen ist ein auf das Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt für Immobilienrecht vor und bei allen Transaktionen im Immobilienrecht, insbesondere im Konfliktfall, ihr unverzichtbarer Ansprechpartner.
In folgenden Rechtsgebieten und Konstellationen profitieren Sie von meiner Expertise und Erfahrung im Immobilienrecht:
Immobilien- und Bauträgerrecht
Stehen Sie vor dem Erwerb von Wohnungseigentum vom Bauträger oder dem Kauf von Wohnungseigentum oder eines Grundstücks oder wird nach Abschluss eines solchen Kaufvertrages oder Bauträgervertrages nicht rechtzeitig und mangelfrei übergeben oder gezahlt oder stellen Sie erst nach Übergabe am erworbenen Grundstück oder Wohnungseigentum Mängel fest, wird nicht zahlt, etc. …
Wohnungsmietrecht
Sind Sie Mieter, Vermieter oder Verwalter einer Wohnung ergeben sich unterschiedliche Rechtsauffassungen zumeist im Kontext mit Mieterhöhungen, Modernisierungen, Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen, Unerlaubter Untervermietung, Wohnungsmängeln, Mietminderungen, Kündigungen wegen Eigenbedarfs, Zahlungsverzugs oder unpünklicher Mietzahlung, etc. …
Gewerbemietrecht
Stehen Sie im Begriff langfristig Gewerbeflächen, etwa zur Nutzung als Verkaufsfläche, Bürofläche, Praxisräume, Werkstattfläche etc. anzumieten oder zu vermieten, ergeben sich im laufenden Gewerbemietverhältnis rechtliche Probleme, etwa im Kontext mit Zugangsbehinderungen oder Umweltbeeinträchtigungen oder wollen Sie vorzeitig kündigen, wurde Ihnen gekündigt und Räumung verlangt, etc. …
Wohnungseigentumsrecht
Bau- und Architektenrecht
Sind Sie Bauherr und kommt der Bau in Verzug, stellen Sie Baumängel fest oder werden Ihnen unbegründete Nachträge berechnet oder werden Ihnen auf der anderen Seite als Baunternehmer oder Architekt unbegründete Einwendungen entgegengehalten und ihre Abschlags- und Schlussrechnungen nicht beglichen oder bedarf es der Anspruchssicherung oder der Verjährungshemmung, etc. …
Vertrags- und Vermögensrecht
Mietrecht, Immobilienkaufrecht und Baurecht sind besondere Bereiche des Vertragsrechts. Gerne übernehme ich auch Mandate aus den sonstigen Bereichen des Vertrags- und Vermögensrechts, etwa dem Kaufrecht, Kreditvertragsrecht, Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsreicht und Erbrecht.