RECHTSANWALT FÜR BAURECHT UND ARCHITEKTENRECHT | BERLIN |
MAIER | BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
RECHTSBERATUNG | RECHTSVERTRETUNG | BERLIN
KUNO MAIER
RECHTSANWALT
Rankestraße 33
10789 Berlin-Charlottenburg
Tel. 030 – 327 98 03-0
Fax 030 – 327 98 03-38
Es ist daher schon bei Aufragsanbahnung dringend geboten, den Vertragsinhalten hinreichend Beachtung zu geben, auf das konkrete Bauvorhaben hin durchdachte Verträge zu gestalten und von der anderen Vertragsseite vorgelegte Verträge kritisch zu prüfen. Mögliche Risiken und Gefahren können so im Vorfeld erkannt und vermieden werden. Die Summen, die in Baurechtsstreiten hinterher im Streit stehen, stehen meist in keinem Verhältnis zu den Kosten einer rechtzeitigen rechtlichen Abstimmung und Prüfung durch einen im Baurecht versierten Rechtsanwalt bereits vor Vertragsabschluss. Ist der Vertrag hingegen bereits abgeschlossen und treten während der Bauausführung, vor Abschluss oder nach Fertigstellung Probleme auf, gilt es Ihre Rechte rechtzeitig zu sichern und durchzusetzen.
Im Einzelnen biete ich im Baurecht und Architektenrecht insbesondere folgende Leistungen an:
- Gestaltung und Überprüfung von Architektenverträgen, Bauträgerverträgen und Bauverträgen nach BGB und VOB
- Außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung und Abwehr von Honorar-, Werklohn- und Schadensersatzansprüchen
- Beratung und Vertretung bei der rechtsgeschäftlichen Abnahme
- Beratung und Vertretung bei Baubehinderung und Bauverzug
- Geltendmachung und Abwehr von Mängelgewährleistungsansprüchen
- Eintragung von Bauhandwerkersicherungshypotheken
- Absicherung von Vergütungsansprüchen
- Vertreteung in gerichtlichen Beweisverfahren
- Durchsetzung und Abwehr von Vertragsstrafen
- Prozessführung in allen Instanzen
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
RECHTSANWALT KUNO MAIER
Es ist daher schon bei Aufragsanbahnung dringend geboten, den Vertragsinhalten hinreichend Beachtung zu geben, auf das konkrete Bauvorhaben hin durchdachte Verträge zu gestalten und von der anderen Vertragsseite vorgelegte Verträge kritisch zu prüfen. Mögliche Risiken und Gefahren können so im Vorfeld erkannt und vermieden werden. Die Summen, die in Baurechtsstreiten hinterher im Streit stehen, stehen meist in keinem Verhältnis zu den Kosten einer rechtzeitigen rechtlichen Abstimmung und Prüfung durch einen im Baurecht versierten Rechtsanwalt bereits vor Vertragsabschluss. Ist der Vertrag hingegen bereits abgeschlossen und treten während der Bauausführung, vor Abschluss oder nach Fertigstellung Probleme auf, gilt es Ihre Rechte rechtzeitig zu sichern und durchzusetzen.
Im Einzelnen biete ich im Baurecht und Architektenrecht insbesondere folgende Leistungen an:
- Gestaltung und Überprüfung von Architektenverträgen, Bauträgerverträgen und Bauverträgen nach BGB und VOB
- Außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung und Abwehr von Honorar-, Werklohn- und Schadensersatzansprüchen
- Beratung und Vertretung bei der rechtsgeschäftlichen Abnahme
- Beratung und Vertretung bei Baubehinderung und Bauverzug
- Geltendmachung und Abwehr von Mängelgewährleistungsansprüchen
- Eintragung von Bauhandwerkersicherungshypotheken
- Absicherung von Vergütungsansprüchen
- Vertreteung in gerichtlichen Beweisverfahren
- Durchsetzung und Abwehr von Vertragsstrafen
- Prozessführung in allen Instanzen