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Potrait von Rechtsanwalt für Immobilienrecht Kuno Maier

KUNO MAIER

RECHTSANWALT

 

Rankestraße 33

10789 Berlin-Charlottenburg

Tel. 030 – 327 98 03-0

Fax 030 – 327 98 03-38

kanzlei@maier-rechtsanwalt.de

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Potrait von Rechtsanwalt für Immobilienrecht Kuno Maier

Warum Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Immobilienrecht brauchen

 

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie stehen in der Regel erhebliche finanzielle Interessen auf dem Spiel. Denn die maßgeblichen rechtlichen Fragen und zugrunde liegenden Verträge sind komplex. Sie erfordern daher ein hohes Fachwissen im Immobilienrecht und  Bauträgerrecht.

Warum noch einen Rechtsanwalt, wenn schon ein Notar beurkundet

Die Beurkundung von Grundstücks-, Bauträger- und Wohnungskaufverträgen ist gesetzliche Aufgabe des Notars. Folglich wird gemeinhin darauf vertraut, dass der Notar den, sich aus der Komplexität der Materie im Immobilienrecht und Bauträgerrecht ergebenden Beratungsbedarf abdeckt.

Jedoch ist der Notar zur strengen Neutralität gegenüber beiden Vertragsparteien verpflichtet. Demzufolge ergibt sich das Problem, dass eine bestmögliche Vertretung Ihrer einseitigen Interessen nicht gewährleistet ist. Denn nicht nur Erwerber von „Schrottimmobilien“ mussten in nicht wenigen Fällen sogar die Erfahrung machen, dass der beurkundende Notar vornehmlich den Interessen der ihn laufend in Anspruch nehmenden – mit dem Immobilienrecht und Bauträgerrrecht ohnehin bestens  vertrauten – Immobilienveräußerern Rechnung getragen hat.

Nicht zuletzt der Blick auf derartige Einzelfälle macht deutlich, dass eine allein Ihre einseitigen Interessen berücksichtigende, rechtliche Beratung bereits vor Unterzeichnung eines Grundstücks- oder Wohnungseigentumskaufvertrages unerläßlich ist. Diese kann jedoch nur ein von Ihnen beauftragter, allein Ihrem Interesse verpflichteter, mit dem Immobilienrecht und Bauträgerrecht, sowie Wohnungseigentumsrecht vertrauter, fachkundiger Rechtsanwalt leisten. Denn ein erfahrener Anwalt für Immoblienrecht kennt die aktuellen Urteile. Er weiß daher um die Fallstricke, die im Immobilenrecht lauern und kennt die Wege, sie zu umgehen. Nur so können entscheidende – möglicherweise nicht mehr oder nur noch unter erheblichem Rechtskostenaufwand zu revidierende – Fehler bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses verhindert werden. Ich prüfe für Sie den Vertrag auf vertragliche Regelungen zu Ihrem Nachteil und gebe Ihnen Ratschläge, bei welchen Regelungen Sie nochmals nachverhandeln sollten.

Zum Experten, wenn Ihnen der Notar nicht mehr helfen kann

Ist der notarielle Grundstückskaufvertrag oder Bauträgervertrag jedoch bereits beurkundet und werden danach die vereinbarten Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet,  der Übergabetermin nicht eingehalten, Mängel vor Vertragsschluss nicht entdeckt oder gar verschwiegene Mängel des Grundstücks oder des Wohnungseigentums festgestellt, ist ebenso dringend eine zeitnahe anwaltliche Wahrung und Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen durch einen im Immobilienrecht und Bauträgerrecht versierten Anwalt geboten.

Als im Immobilienrecht erfahrener Anwalt biete ich Ihnen anwaltliche Beratung und Begleitung sowie Prozessvertretung bei allen Fragestellungen im Immobilienrecht und Bauträgerrecht, insbesondere bei

.

  • der Gestaltung und Prüfung der notariellen Vertragsentwürfe vor dem Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken und Wohnungseigentum
  • Geltendmachung und Abwehr von Vorkaufsrechten
  • Durchsetzung Ihrer Rechte aus Grundstückskaufverträgen, Bauträgerverträgen und  Wohnungseigentumskaufverträgen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen aus Grundstückskaufverträgen, Bauträgerverträgen und  Wohnungseigentumskaufverträgen
  • Verzug des Bauträgers mit der Baufertigstellung und Übergabe
  • Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer gesetzlichen Rechte bei Vorliegen von Mängeln, insbesondere bei arglistigem Verschweigen von Mängeln
  • Prüfung der Voraussetzungen und der Durchsetzung von Rückabwicklungsrechten
  • bei dem Wunsch nach Selbstnutzung von vermieteten Grundstücken und vermietetem Wohnungseigentum
  • Grenzstreitigkeiten mit Nachbarn
  • Geltendmachung und Abwehr von Rechten aus Maklerverträgen

 

MAIER | IMMOBILIENRECHT BAUTRÄGERRECHT

RECHTSANWALT KUNO MAIER

+49 (0) 30 327 980 30

Warum Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Immobilienrecht brauchen

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie stehen in der Regel erhebliche finanzielle Interessen auf dem Spiel. Denn die maßgeblichen rechtlichen Fragen und zugrunde liegenden Verträge sind komplex. Sie erfordern daher ein hohes Fachwissen im Immobilienrecht und  Bauträgerrecht.

Warum noch einen Rechtsanwalt, wenn schon ein Notar beurkundet

Die Beurkundung von Grundstücks-, Bauträger- und Wohnungskaufverträgen ist gesetzliche Aufgabe des Notars. Folglich wird gemeinhin darauf vertraut, dass der Notar den, sich aus der Komplexität der Materie im Immobilienrecht und Bauträgerrecht ergebenden Beratungsbedarf abdeckt.

Jedoch ist der Notar zur strengen Neutralität gegenüber beiden Vertragsparteien verpflichtet. Demzufolge ergibt sich das Problem, dass eine bestmögliche Vertretung Ihrer einseitigen Interessen nicht gewährleistet ist. Denn nicht nur Erwerber von „Schrottimmobilien“ mussten in nicht wenigen Fällen sogar die Erfahrung machen, dass der beurkundende Notar vornehmlich den Interessen der ihn laufend in Anspruch nehmenden – mit dem Immobilienrecht und Bauträgerrrecht ohnehin bestens  vertrauten – Immobilienveräußerern Rechnung getragen hat.

Nicht zuletzt der Blick auf derartige Einzelfälle macht deutlich, dass eine allein Ihre einseitigen Interessen berücksichtigende, rechtliche Beratung bereits vor Unterzeichnung eines Grundstücks- oder Wohnungseigentumskaufvertrages unerläßlich ist. Diese kann jedoch nur ein von Ihnen beauftragter, allein Ihrem Interesse verpflichteter, mit dem Immobilienrecht und Bauträgerrecht, sowie Wohnungseigentumsrecht vertrauter, fachkundiger Rechtsanwalt leisten. Denn ein erfahrener Anwalt für Immoblienrecht kennt die aktuellen Urteile. Er weiß daher um die Fallstricke, die im Immobilenrecht lauern und kennt die Wege, sie zu umgehen. Nur so können entscheidende – möglicherweise nicht mehr oder nur noch unter erheblichem Rechtskostenaufwand zu revidierende – Fehler bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses verhindert werden. Ich prüfe für Sie den Vertrag auf vertragliche Regelungen zu Ihrem Nachteil und gebe Ihnen Ratschläge, bei welchen Regelungen Sie nochmals nachverhandeln sollten.

Zum Experten, wenn Ihnen der Notar nicht mehr helfen kann

Ist der notarielle Grundstückskaufvertrag oder Bauträgervertrag jedoch bereits beurkundet und werden danach die vereinbarten Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet,  der Übergabetermin nicht eingehalten, Mängel vor Vertragsschluss nicht entdeckt oder gar verschwiegene Mängel des Grundstücks oder des Wohnungseigentums festgestellt, ist ebenso dringend eine zeitnahe anwaltliche Wahrung und Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen durch einen im Immobilienrecht und Bauträgerrecht versierten Anwalt geboten.

Als im Immobilienrecht erfahrener Anwalt biete ich Ihnen anwaltliche Beratung und Begleitung sowie Prozessvertretung bei allen Fragestellungen im Immobilienrecht und Bauträgerrecht, insbesondere bei

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  • der Gestaltung und Prüfung der notariellen Vertragsentwürfe vor dem Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken und Wohnungseigentum
  • Geltendmachung und Abwehr von Vorkaufsrechten
  • Durchsetzung Ihrer Rechte aus Grundstückskaufverträgen, Bauträgerverträgen und  Wohnungseigentumskaufverträgen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen aus Grundstückskaufverträgen, Bauträgerverträgen und  Wohnungseigentumskaufverträgen
  • Verzug des Bauträgers mit der Baufertigstellung und Übergabe
  • Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer gesetzlichen Rechte bei Vorliegen von Mängeln, insbesondere bei arglistigem Verschweigen von Mängeln
  • Prüfung der Voraussetzungen und der Durchsetzung von Rückabwicklungsrechten
  • bei dem Wunsch nach Selbstnutzung von vermieteten Grundstücken und vermietetem Wohnungseigentum
  • Grenzstreitigkeiten mit Nachbarn
  • Geltendmachung und Abwehr von Rechten aus Maklerverträgen