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MAIER | WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

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Potrait von Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht Kuno Maier

KUNO MAIER

RECHTSANWALT

 

Rankestraße 33

10789 Berlin-Charlottenburg

Tel. 030 – 327 98 03-0

Fax 030 – 327 98 03-38

kanzlei@maier-rechtsanwalt.de

Potrait von Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht Kuno Maier

Warum Sie einen im Wohnungseigentumsrecht erfahrenen Anwalt brauchen

Insbesondere in verdichteten Großstädten und Ballungszentren, in welchen das Bauland knapp und die Grundstückspreise hoch sind, stellt der Erwerb von Wohnungseigentum eine Alternative zum Erwerb von ungeteiltem Grundstückseigentum dar.

Das Wohnungseigentum ist eine im Wohnungseigentumsgesetz konstituierte besondere Form des Eigentums entweder an einer Wohnung innerhalb eines, mehrere Wohnungen umfassenden, Wohnkomplexes oder an einem von mehreren Wohnhäusern auf einem ungeteilten Grundstück. Die Rechtsverhältnisse zum Grundsück und zu den übrigen Wohnungseigentümern bilden das Wohnungseigentumsrecht.

Der Wohnungseigentümer ist mit den anderen Wohnungseigentümern durch die Teilungsvereinbarung und die Gemeinschaftsordnung zu einer Gemeinschaft verbunden und hat sich daher an die gemeinschaftlichen Regeln zu halten Diese sind zum Teil im Wohungseigentumsgesetz geregelt, zum Teil in der Gemeinschaftsordnung, der „Verfassung der Gemeinschaft“.

Über wichtige Angelegenheiten der WEG entscheidet die Gemeinschaft der Eigentümer selbst durch Beschlüsse und Vereinbarungen. Oftmals kommt es zu Auseinandersetzungen mit anderen Eigentümern und Nachbarn, mit dem Verwalter oder aber zu Interessenkonflikten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Insbesondere Im Hinblick darauf, dass im Wohnungseigentumsrecht teils sehr kurze Fristen gelten, ist es In allen Fällen ist es geboten, frühzeitig den Rat eines im Wohnungseigentumsrecht versierten Rechtsanwaltes einzuholen, um Rechtsnachteilen vorzubeugen.

Im Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich seit Jahren nicht nur in Berlin Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter, insbesondere in folgenden Problemkonstellationen

 

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilung
  • Streitigkeiten wegen Änderungen der Vereinbarungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gegen den Veräußerer oder Bauträger
  • Durchsetzung und Abwehr von Wohngeldklagen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen wegen baulicher Veränderungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ersatzansprüchen gegen die Gemeinschaft
  • Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gegen den Verwalter bei Pflichtverletzungen aus dem Verwaltervertrag
  • Streitigkeiten zwischen dem vermietenden Wohnungseigentümer und dem Mieter
  • Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
  • Durchsetzung und Abwehr von Wohnungseigentumsentziehungsklagen

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

RECHTSANWALT KUNO MAIER

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Insbesondere in verdichteten Großstädten und Ballungszentren, in welchen das Bauland knapp und die Grundstückspreise hoch sind, stellt der Erwerb von Wohnungseigentum eine Alternative zum Erwerb von ungeteiltem Grundstückseigentum dar.

Das Wohnungseigentum ist eine im Wohnungseigentumsgesetz konstituierte besondere Form des Eigentums entweder an einer Wohnung innerhalb eines, mehrere Wohnungen umfassenden, Wohnkomplexes oder an einem von mehreren Wohnhäusern auf einem ungeteilten Grundstück. Die Rechtsverhältnisse zum Grundsück und zu den übrigen Wohnungseigentümern bilden das Wohnungseigentumsrecht.

Der Wohnungseigentümer ist mit den anderen Wohnungseigentümern durch die Teilungsvereinbarung und die Gemeinschaftsordnung zu einer Gemeinschaft verbunden und hat sich daher an die gemeinschaftlichen Regeln zu halten Diese sind zum Teil im Wohungseigentumsgesetz geregelt, zum Teil in der Gemeinschaftsordnung, der „Verfassung der Gemeinschaft“.

Über wichtige Angelegenheiten der WEG entscheidet die Gemeinschaft der Eigentümer selbst durch Beschlüsse und Vereinbarungen. Oftmals kommt es zu Auseinandersetzungen mit anderen Eigentümern und Nachbarn, mit dem Verwalter oder aber zu Interessenkonflikten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft. In allen Fällen ist es sinnvoll, frühzeitig den Rat eines im Wohnungseigentumsrecht versierten Rechtsanwaltes einzuholen, um Rechtsnachteilen vorzubeugen.

Als im Wohnungseigentumsrecht versierter Rechtsanwalt berate und vertrete ich seit Jahren Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften im Wohnungseigentumsrecht, insbesondere bei folgenden Problemlagen:

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilung
  • Streitigkeiten wegen Änderungen der Vereinbarungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gegen den Veräußerer oder Bauträger
  • Durchsetzung und Abwehr von Wohngeldklagen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen wegen baulicher Veränderungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ersatzansprüchen gegen die Gemeinschaft
  • Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gegen den Verwalter bei Pflichtverletzungen aus dem Verwaltervertrag
  • Streitigkeiten zwischen dem vermietenden Wohnungseigentümer und dem Mieter
  • Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
  • Durchsetzung und Abwehr von Wohnungseigentumsentziehungsklagen